Schell und sicher zum Schein
Der Betrieb unbemannter Fluggeräte mit einem Startgewicht über 2000 g erfordert gemäß §§ 21a ff. LuftVO einen entsprechenden Kenntnisnachweis des Steuerers, den so genannten Drohnenführerschein, der fünf Jahre Gültigkeit besitzt.
Wir bilden Drohnenpiloten in Theorie und Praxis für den gewerblichen und privaten UAV-Einsatz aus und nehmen als vom Luftfahrbundesamt zugelassene Stelle die Prüfung zum Kenntnisnachweis ab .
Alle in 2020 erworbenen Drohnenführerscheine können in den ab 2021 geltenden neuen Führerschein A1/A3 umgewandelt werden.